"Das ist ja gerade noch mal gut gegangen!" – Stellen Sie sich vor Ihr Haus hält einem Sturm nicht ganz so gut stand, wie Sie es gerne hätten. Tatsächlich passiert es gar nicht so selten, dass bei etwas stürmischerem Wetter plötzlich das Dach abhebt und hierdurch große finanzielle Schäden verursacht werden. So zum Beispiel passierte es am 28.02.2010 infolge des Sturmtiefs Xynthia mitten in Offenbach.
Man bedenke, dass der Schaden am Gebäude nur einer der Kostenpunkte auf einer langen Liste ist. Zusätzlich kommen zum Beispiel Personenschäden durch herabfallende Gebäudeteile, kostspielige Aufräumarbeiten der Feuerwehr und Mietausfälle durch plötzlich unnutzbare Räumlichkeiten plus eventuelle Hotelkosten für den Mieter dazu. Damit der Hausbesitzer dann nicht den finanziellen Ruin getrieben wird, gibt es die Gebäudeversicherung!
Streng genommen ist die Bezeichnung Gebäudeversicherung nur ein Überbegriff und bezeichnet mehrere Policen, die sich mit der Versicherung eines Gebäudes oder Teilen davon befassen.
Die drei gängigsten darunter fallenden Versicherungen sind die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung und die Gebäudeneubauversicherung. Landläufig wird jedoch die Wohngebäudeversicherung unter diesem Begriff verstanden. Deshalb soll sie auf dieser Seite als Synonym für die Gebäudeversicherung verwendet werden.
Die Hausratversicherung schützt das Inventar eines Gebäudes. Hierunter fallen alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (also der "Hausrat").
Sie ersetzt nicht nur den finanziellen Verlust, sondern darüber hinaus weitere anfallende Kosten im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall. Eine detailliertere Betrachtung zu den Leistungen dieser Versicherung finden Sie unter dem Abschnitt "Unterschiede zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung".
Für die Durchführung eines Bauvorhabens muss eine gesonderte Versicherung, die sogenannte Gebäudeneubauversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt den Bauherrn vor Schäden und Problemen rund um sein Bauvorhaben.
Hierbei ist einer der Bausteine parallel zur Gebäudeversicherung die Absicherung vor den Zerstörungskomponenten Brand, Unwetter und Vandalismus. Das ist die sogenannte Bauleistungsversicherung. Zwar deckt sie auch Feuerschäden ab, jedoch sollte geprüft werden, ob nicht noch eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung sinnvoll ist. Weiterhin beinhaltet diese Versicherung auch eine Bauherrenhaftpflicht, die ihn vor Ansprüchen dritter Personen absichert, die während der Bauarbeiten einen Schaden erleiden.
Während die Hausratversicherung vor allem die Gegenstände innerhalb des Gebäudes absichert und die Gebäudeneubauversicherung neben den klassischen Gefahren, die von einem Rohbau ausgehen auch eine spezielle Haftpflichtversicherung beinhaltet, ist die Wohngebäudeversicherung auf die Immobilie und ihre Substanz spezialisiert.
Grundlegend versichert der Anbieter der Police den Hauseigentümer gegen Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es können noch weitere Komponenten mitversichert werden. Details dazu können im Abschnitt "Was wird von der Gebäudeversicherung abgedeckt?" nachgelesen werden.
Wer welche Versicherung dabei benötigt ist abhängig davon, in welchem Besitz- und Nutzungsverhältnis man sich befindet. Hier muss man zwischen Bauherr, Mieter und Eigentümer unterscheiden.
Gebäudeneubauversicherung - Wie schon im vorigen Abschnitt erwähnt benötigt der Bauherr eine gesonderte Versicherung, um bei seinem Bauprojekt finanziell abgesichert zu sein. Diese ist im Vergleich zur Wohngebäudeversicherung eine freiwillige Versicherung. Es kann theoretisch auch ausreichen, eine reine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die deckt aber nur Ansprüche anderer Personen ab und springt nicht ein, wenn das Bauobjekt vor Abschluss durch höhere Gewalt, Vandalismus oder andere Unfälle in seiner Substanz zerstört wird. Dann steht der Bauherr ohne Versicherung (manchmal im wahrsten Sinne des Wortes) im Regen. Wer sich diese Versicherung schenkt, muss also damit rechnen, dass es durch Unwetter, Unfälle und Wasserschäden schnell zu einem Totalverlust kommen kann.
Hausratversicherung - Als Mieter ist man nicht dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Auch der eigene Hausrat ist nur freiwillig versichert. Jedoch sind es nicht immer nur die schöne Einbauküche, antike Möbelstücke, teure Elektronik oder andere Gegenstände, die durch bestimmte Ereignisse wie Feuer, Wasser oder Einbruch zerstört werden oder abhandenkommen. Die Hausratversicherung sichert den Mieter ebenfalls ab, wenn beispielsweise der Schlauch der Waschmaschine platzt und Schäden an der Substanz des Gebäudes in Form eines teuren Wasserschadens verursacht. Im schlimmsten Fall kann es dann so weit kommen, dass die Wohnung für einige Zeit unbewohnbar wird und der Mieter währenddessen in einem Hotel unterkommen und selbst bezahlen muss.
Wohngebäudeversicherung - Sowohl als Selbstnutzer als auch als Vermieter sollte sich der Eigentümer mit der Wohngebäudeversicherung absichern. Da von einem Gebäude unter bestimmten Umständen erhöhte Gefahr ausgehen kann und hier die finanziellen Schäden aufgrund des Objektwerts sehr hoch ausfallen, während die Policenbeiträge in einem überschaubaren Rahmen bleiben, ist es von jedem Hausbesitzer unverantwortlich keine entsprechende Versicherung abzuschließen. Unter bestimmten Umständen, wie der Finanzierung eines Gebäudes durch eine Bank, wird diese Versicherung sogar zwingend vorausgesetzt. Sonst verweigert die Bank schlichtweg das Darlehen. Allein daran lässt sich die Wichtigkeit der Versicherung bereits abschätzen.
Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung ähneln sich sehr in der Definition der generell versicherten Gefahren. Bei beiden Versicherungen wird die versicherte Sache generell gegen Feuer-, Wasser- und Sturmschäden abgesichert. Dennoch unterscheiden sich diese beiden Versicherungen erheblich voneinander und haben nicht so viele Überschneidungen, wie man vielleicht zuerst glauben mag.
Zum genauen Verständnis der unterschiedlichen Abgrenzungen sollte der Abschnitt "Definitionen" noch einmal ins Gedächtnis gerufen werden.
Versicherung | versichert ist... |
---|---|
Hausratversicherung | Inventar |
Gebäudeversicherung | Bausubstanz |
Hier wird schnell deutlich, welche Dinge die Hausratversicherung abdeckt: das gesamte Inventar, welches sich innerhalb des Gebäudes befindet. Kommt es durch genannte Schadensarten zu einem finanziellen Nachteil des Inventarbesitzers, bzw. schädigt eine der im Gebäude befindlichen Sachen das Haus selbst (z.B. Wasserschaden durch einen Bruch des Wasserschlauchs der Waschmaschine), tritt die Hausratversicherung dafür ein. Daher sollte vor allem jeder Mieter eine Hausratversicherung abschließen, um nicht selbst für ausversehen herbegeführte Wasser- oder Feuerschäden am Gebäude haften zu müssen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern besteht die Gefahr, dass auch andere Wohnparteien durch derartige Unfälle beeinträchtigt werden. Das kann bis zur Unbewohnbarkeit des Hauses führen. Dann müssen vom Verursacher ohne Versicherung auch die Kosten der Nachbarn, wie etwa Hotelkosten, getragen werden.
Wenn also der Schaden vom Inventar ausgeht, oder das Inventar zerstört wird, ist die Hausratversicherung für die Behebung der Folgen zuständig. Kommt es jedoch andersherum zu einer Schädigung des Gebäudes durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen und besondere wettertechnische Umstände, oder entstehen Schäden an Inventar und/oder Umfeld durch das Gebäude selbst, ist die Gebäudeversicherung dafür zuständig. Als Beispiel ist hier der Sturmschaden aus dem vorigen Video zu nennen: Das Dach der Offenbacher Bank stürzte auf die Straße und traf dabei (zum Glück unbemannte) geparkte Autos. Die dadurch entstandenen Beulen, Kratzer und Glasbrüche werden von der Versicherung des Gebäudebesitzers übernommen.
Abhängig der genauen Ein- und Ausschlüsse der entsprechenden Versicherung sind folgende Punkte in der Basisversicherung in den jeweiligen Policen abgedeckt. Natürlich ist hier immer von Fahrlässigkeit abzusehen, da es in diesem Bereich besondere Punkte zu beachten gibt.
Schadensart | Hausratversicherung | Gebäudeversicherung |
---|---|---|
Brand | ![]() |
![]() |
Blitzschlag | ![]() |
![]() |
Explosion | ![]() |
![]() |
Implosion | ![]() |
![]() |
Leitungswasser | ![]() |
![]() |
Frost- und Bruchschäden | ![]() |
![]() |
Sturm | ![]() |
![]() |
Hagel | ![]() |
![]() |
Einbruch | ![]() |
![]() |
Raub | ![]() |
![]() |
Vandalismus | ![]() |
![]() |
Anprallschäden (Auto/Flugzeug) | ![]() |
![]() |
Die Grundabsicherung in der Gebäudeversicherung ist aus den drei Komponenten Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherungen zusammengesetzt. Darüber hinaus lassen sich weitere Bestandteile je nach Bedarf im Paket der Gebäudeversicherung zusätzlich abschließen. So zum Beispiel Elementarschäden, Glasbruch, Überspannung und Allgefahren.
Der Grundtarif besteht aus insgesamt drei Komponenten, die in allen Gebäudeversicherungen integriert sind und somit die wichtigsten Gefahren für die Immobilie abdecken.
Die Feuerversicherung schützt von Zerstörung des Hauses durch entweder einem Brand, der ohne bestimmten Ursprungs-Herd entstanden ist, oder sich aus diesem "entfernt" hat. Diese Formulierung bedeutet nichts anderes, als dass nicht nur ein außer Kontrolle geratenes Feuer innerhalb des Gebäudes, bzw. am Gebäude versichert ist. Auch brandähnliche Entwicklungen, wie ein durch einen Blitzschlag entstandenes Feuer, oder Schäden die durch Explosion und Implosion entstanden sind, sind von der Feuerversicherung eingeschlossen und werden von der Gebäudeversicherung abgedeckt.
Wenn Rohre marode oder die Verflanschungen undicht werden, kann Wasser aus den Leitungen in Wände und Decken fließen und kostspielige Schäden verursachen. Auch andere Undichtigkeiten des Leitungssystems, hervorgerufen durch Frost oder Überdruck sind nie komplett auszuschließen. Die Leitungswasserversicherung als Bestandteil der Gebäudeversicherung kommt genau für diese Art der Schäden auf.
Zuletzt Mitte 2011 hieß es: "Tornado-Warnung in Deutschland!" Zugegeben: Dieses Phänomen tritt in der Bundesrepublik eher selten auf und ist ein Naturereignis, das hierzulande mehr Faszination als Besorgnis auslöst, aber stärkere Stürme und große Hagelkörner sind auch hierzulande nicht selten. Per Definition beginnt ein Sturm mit Windstärke 8, also ca. 63km/h. Ab dieser Einstufung greift die Versicherung für Sturmschäden und bezahlt entstandene Schäden. Bei Hagel ist uns keine Mindestgröße bekannt. Auch dies ist in der Grundpolice der Gebäudeversicherung immer enthalten.
Über die Basisbestandteile der Gebäudeversicherung hinaus können mit der Gebäudeversicherung auch weitere Gefahren versichert werden. Kommt es zu Schäden durch andere Ereignisse als die oben genannten, springt die Gebäudeversicherung nicht ein. Weitere Versicherungsbestandteile lassen sich optional hinzubuchen:
Relativ neu ist die Versicherung gegen Elementarschäden. Hiermit sind alle Schädigungen am Gebäude gemeint, die durch "Naturkatastrophen" hervorgerufen werden. Dazu zählen:
Die Verglasung eines Objekts ist aus Sicht der Wohngebäudeversicherung ein Sonderfall und muss extra mitversichert werden. Wer eine solche Zusatzversicherung abschließt, ist damit gegen Schäden sowohl an der Gebäudeverglasung (Fenster, Lichtkuppeln, Plexiglasscheiben) als auch an der Mobiliarverglasung (Glastische, Vitrinen) abgesichert. Hier ebenfalls mit eingeschlossen sind Schäden an Glaskeramik-Kochflächen und Aquarien. Kommt es zu einem Schaden an der Verglasung, so ersetzt die Versicherung nicht nur den Schaden selbst, sie deckt auch Notverglasung und Übergangslösungen finanziell ab.
Wer einen Gasanschluss am Haus hat, sollte zusätzlich eine Gasschaden-Versicherung innerhalb der Gebäudeversicherung abschließen. Diese Versicherung greift dann, wenn es zu einer Leckage der Rohre innerhalb des Gebäudes oder an Zu- und Ableitungen kommt und hier eine Abdichtung notwendig wird. Noch schlimmer kann es natürlich kommen, wenn durch das Leck in der Gasleitung zu einer Explosion kommt.
Wenn die Elektronik streikt, kann das nicht immer mit einem Blitzschlag in Verbindung gebracht werden. Es ist sogar eher die Regel, dass es sich um andere Ursachen handelt. Eine Überspannung kann praktisch in jeder elektronischen Komponente eines Hauses auftreten. Vermutlich weniger brisant ist der Ausfall der Klingelanlage. Doch was tun, wenn die Heizungsanlage durch Überspannung ausfällt? Oder es im Gemäuer nach einer defekten Sicherung zu einem Kabelbrand gekommen ist, dessen Hinterlassenschaften nun beseitigt werden müssen? Hier greift die Überspannungsversicherung.
Auch die Komponente der Energieproduktionsstätten ist eine neue Versicherung, die im Laufe der nächsten Jahre an Bedeutung gewinnen wird. Unter Energieproduktionsstätten versteht man Schäden an jenen Hausbestandteile, die zur Erzeugung alternativer/regenerativer Energien beitragen. Das sind zum Beispiel:
Die Allgefahrendeckung ist eine interessante Zusatzversicherung, die viele der vorher genannten Regelungen zur Übernahme der Kosten durch die Versicherung außer Kraft setzt und den Hauseigentümer meist gegen einen Einwand der Selbstbeteiligung quasi gegen alle Gefahren rund ums Haus absichert. In dieser Art der Gebäudeversicherung sind sowohl Schäden auch unterhalb Windstärke 8 versichert als auch Wasserschäden, die nicht direkt als "Leitungswasserschaden" angesehen werden. Auch Diebstahl wird z.B. mit dieser Zusatzregelung übernommen, selbst wenn zuvor kein technischer Einbruch stattgefunden hat.
Komponente | Versicherung gegen | |
---|---|---|
Basis-Gebäudeversicherung | Feuer | Brand |
Blitzschlag | ||
Explosion | ||
Implosion | ||
Leitungswasser | Leitungswassersschäden | |
Frost- und Bruchschäden | ||
Sturm | Wind ab Stärke 8 (>= 63km/h) | |
Hagel | ||
Zusätze in der Gebäudeversicherung | ||
Energieproduktionsstätten | Schäden an Solaranlagen | |
Schäden an Photovoltaikanlagen | ||
Schäden an Erdwärme-Anlagen | ||
Schäden an Wärmepumpen | ||
Elementarschäden | Erdrutsch | |
Erdbeben | ||
Hochwasser | ||
Lawinen | ||
Schneedruck | ||
Glasschäden | ||
Gasleitungen | ||
Überspannung | ||
Allgefahren | Windschäden | |
Reinigungs- und Planschwasser | ||
fast alle "unbekannten" Schäden |
Die Gebäudeversicherung übernimmt generell jeden finanziellen Schaden, der durch die zuvor genannten Schadensarten am Gebäude oder durch das Gebäude entstanden ist. Dabei werden grundsätzlich elf unterschiedliche Schäden durch den Versicherungsschutz übernommen, die hier kurz angerissen werden sollen.
Die Schadenminderung bezeichnet denjenigen Differenzbetrag, welcher bei der Wertberechnung des versicherten Gebäudes durch den Unfall aufgetreten ist. Kommt es also nicht zu einem versicherungstechnischen Totalschaden z.B. durch Risse in Wänden oder Ähnlichem, sonder zu einem Schaden, der eine dauerhafte Minderung des Gebäudewerts verursacht, übernimmt die Gebäudeversicherung den finanziellen Ausgleich.
Die Gebäudeversicherung übernimmt finanzielle Aufwendungen, die durch den Versicherungsfall auftretenden Aufräumarbeiten entstehen. Muss z.B. die Feuerwehr anrücken, um Bäume, Teile des abgeflogenen Hausdachs oder andere Dinge wegzuräumen, abzureißen oder abzusichern und stellt sie die Arbeiten dem Hausbesitzer in Rechnung, werden diese von der Gebäudeversicherung bezahlt.
Der Mietausfall ist bei der Gebäudeversicherung nicht grundsätzlich versichert! Die Mietausfalldeckung beschränkt sich nur auf diejenigen Ausfälle, die eindeutig dem versicherten Schadensfall zugeordnet werden können. Das bedeutet konkret: Kommt es zu einem Sturmschaden am Dach, wodurch das Mietshaus oder die Mietwohnung temporär unbewohnbar wird, übernimmt die Gebäudeversicherung die finanziellen Schäden, welche durch die Nichtvermietbarkeit entstehen.
Kommt es zu einer Verschmutzung (Kontamination) nach einem versicherten Schadensfall, muss diese auch wieder beseitigt (dekontaminiert) werden. Ein denkbares Szenario für den Fall der Dekontamination ist ein defekter Öltank infolge eines starken Sturms. Es sickert Öl in den Boden, der daraufhin abgetragen und gereinigt werden muss. In diesem Fall zahlt die Gebäudeversicherung.
Kann man bei der Wiederherstellung eines Schadens diesen nur dann beheben, wenn mehr Kapital aufgebracht werden muss, als der anfängliche Wert war, zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel den Schaden. Hier sollte die Versicherung aber genau unter die Lupe genommen werden, da es viele Ausschlüsse gibt. Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen sind oft nur in einer Zusatzversicherung mit versichert.
Ein Einbruch ist immer eine unschöne Sache. Wer eine Hausratversicherung hat, kann die gestohlenen Dinge über diese Versicherung abrechnen. Doch auf den Schäden am Haus (wie aufgehebelte und zerschlagene Fenster und Türen) bleibt der Eigentümer sitzen, sofern er keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat.
Baumschäden am Gebäude und der Umgebung sind gerade nach einem Sturm keine Seltenheit. Daher ist dies eine Basiskomponente der Gebäudeversicherung, die immer die Kosten für die Beseitigung der Pflanzen übernimmt.
Nach einem Rohrbruch sind oft nicht nur Teile des Hauses zerstört und renovierungsbedürftig, auch das ausgetretene Wasser selbst muss bezahlt werden. Die Gebäudeversicherung übernimmt auch hier die Rechnung der Stadtwerke.
Auch die Feststellung eines Schadens muss irgendwie erfolgen. Da nur wenige Hausbesitzer selbst in der Lage sind Schäden abzuschätzen und das daher von der Versicherung generell nicht akzeptiert wird, benötigt man einen Sachverständigen, der die Mängel am Gebäude als neutrale Instanz beurteilt und beziffert. Auch der muss bezahlt werden und wird durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.
Gerade in städtischen Wohngebieten, Randbezirken und weniger guten Gegenden sind Graffitis häufig anzutreffen und meist ein Ärgernis für den Hausbesitzer. Wer seine Wand von unliebsamen Schmierereien des mehr oder weniger begabten Straßenkünstlers befreit, kann die Malerarbeiten von einigen Gebäudeversicherungen zurückbekommen.
Die Gebäudeversicherung übernimmt auch die Hotelkosten der Mieter, bis alle Schäden am Haus behoben wurden. Zieht jedoch ein Mieter in ein Hotel, weil z.B. das Bad infolge baulicher Mängel unnutzbar ist, muss der Vermieter die Hotelkosten selbst zahlen, sofern es keine entsprechende Versicherung für derartige Fälle gibt.
Um die passende Gebäudeversicherung abschließen zu können, sind zunächst einige Fragen zu dem Zustand, der Wohnfläche und der Ausstattung sowie der Lage und der Nutzung des Objektes zu beantworten.
Bei bestimmten Risiken und einigen weiteren Kriterien wirkt sich das auf die Kosten der Gebäudeversicherung aus. Im Einzelnen können das folgende Punkte sein:
Hier können besondere Merkmale, wie zum Beispiel das verbaute Holz oder die Massivbauweise, eine Rolle spielen. Zu den in Betracht kommenden Risiken zählen unter anderem Bauarten, wie sie bei Fachwerkhäusern vorhanden sind.
Wenn das Dach beispielsweise aus dem zwar schönen aber schnell brennbaren Reet besteht, wird dies sich auf die Versicherungsprämien auswirken, weil hier die höchsten Risiken bestehen, dass das gesamte Haus im Falle eines Brandes ganz niederbrennt.
Auch die Lage ist sehr wichtig bei der Suche nach einer angemessenen Gebäudeversicherung. Das entsprechende Angebot richtet sich danach, ob das Haus unter anderem in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Die besonders bevorzugte Lage mit einer guten Infrastruktur ist ebenso von Bedeutung für die genauere Wertermittlung.
Wie wird das Haus genutzt? Ist es vermietet oder wohnt der Eigentümer selbst darin? Das sind Fragen, die für eine Ermittlung der idealen Gebäudeversicherung beantwortet werden müssen.
Die besondere Ausstattung des Hauses ist nicht unerheblich daran beteiligt, den richtigen Wert zu ermitteln. Eine eingebaute Sauna, das Luxusbad und das Vorhandensein eines Wintergartens können dies beeinflussen.
Nicht zuletzt ist die Größe und Beschaffenheit der Wohnfläche ein spezielles Kriterium zur Ermittlung der Gebäudeversicherung, die beispielsweise bei einem Versicherungsvergleich mit angegeben werden muss. Auf diese Weise kann ein genau auf das Eigentum zugeschnittenes Angebot erstellt werden.
Bei der Gebäudeversicherung ist es besonders wichtig, dass der richtige Versicherungswert, bzw. die benötigte Versicherungssumme errechnet wird, damit der Versicherungsnehmer, sollte es zu einem Schadensfall kommen, auch den vollen finanziellen Schaden ersetzt bekommen kann. Um diese Prämie zu bestimmen wird das Verfahren des gleitenden Neuwerts angewendet. Hierbei ist das wichtigste Kriterium, der Gebäudewert von 1914.
Da die Gebäudeversicherung den Schaden an einem Gebäude ersetzen soll, ist es wichtig zu ermitteln, welchen Wert das Haus beim Erwerb hatte und welchen Wert es zu einem späteren Zeitpunkt haben könnte.
a Das hochgestellte (a) ist ein von uns markierter Affiliate-Link. Wir profitieren in irgendeiner Weise finanziell durch einen Klick auf diesen Link. Nur so können wir diese Webseite betreiben.